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   VGH Hessen, 29.04.1986 - 9 OE 23/83   

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https://dejure.org/1986,3424
VGH Hessen, 29.04.1986 - 9 OE 23/83 (https://dejure.org/1986,3424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.04.1986 - 9 OE 23/83 (https://dejure.org/1986,3424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. April 1986 - 9 OE 23/83 (https://dejure.org/1986,3424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1096
  • NVwZ 1987, 444 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 1099
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 31/17

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit

    Ein Verstoß gegen die genannten Bestimmungen führt daher nicht zur Fehlerhaftigkeit des Vorverfahrens (VGH Kassel, NJW 1987, 1096, 1097; NVwZ-RR 2002, 318; VG Wiesbaden, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 564/14.WI, juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 30.10.1990 - 11 UE 3005/89

    Zur Berichtigung des Melderegisters und zur Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde

    Da die Rechtmäßigkeit des Vorverfahrens nach der abschließenden Regelung in der VwGO zu beurteilen ist, führt ein Verstoß gegen die §§ 6 bis 9 Hessisches Ausführungsgesetz zur VwGO nicht zur Fehlerhaftigkeit des Widerspruchsbescheides (vgl. Hess. VGH, NJW 1987, 1096 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 10 E 2754/04

    Wohngeld; Studentin; Loslösung vom Elternhaus

    Der Hess. VGH hat in seinem Urteil vom 19.04.1986 - Az.: 9 OE 23/83 entschieden, dass weder das Lebensalter noch eine lange Studienzeit ausreichende Beweiszeichen für eine bereits erfolgte Loslösung vom Familienhaushalt seien.
  • VG Wiesbaden, 09.10.2007 - 6 E 923/07

    Wohngeld für Auszubildende und Auszug aus elterlichem Haushalt

    Soweit in der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang Beträge miteinander verglichen werden, scheint dies jeweils vor dem Hintergrund zu geschehen, dass eine überwiegende Unterstützung eine solche von mehr als 50 % sein muss (vgl. VGH Kassel, NJW 1987, S. 1096; VG Gießen, NJW 2000, S. 3368; besonders deutlich VG München, Urteil vom 31.05.2001 - M 22 K 00.4613 - Juris, "685,71 DM zu 690,-- DM").
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2003 - 10 E 836/02

    Feststellung der "Loslösung" vom Elternhaus bei Entscheidung über

    Schließlich sind weder das Lebensalter noch die lange Studienzeit ausreichende Beweisanzeichen für eine bereits erfolgte Loslösung vom Familienhaushalt (vgl. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.04.1986 - Az.: 9 OE 23/83).
  • VG Frankfurt/Main, 13.08.2002 - 10 E 4664/00
    Dagegen lässt sich auch nicht erfolgreich die von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des HessVGH vom 29.04.1986 (9 OE 23/83) vertretene Auffassung ins Feld führen, dass Hochschulabsolventen nach dem Studium wieder ins Elternhaus zurückkehren könnten.
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